πŸ… GrillfΓΌrst Schweiz GmbH mit dem handwerker AWARD 2025 zertifiziert! πŸŽ‰

πŸ† Die Grillfürst Schweiz GmbH erhält die begehrte handwerker AWARD Zertifizierung – ein starkes Zeichen für Qualität, Kundenfokus und nachhaltige Entwicklung.


Über das Unternehmen:

Die Grillfürst Schweiz GmbH mit Sitz in Ebikon ist der Schweizer Standort von Deutschlands grösstem Grillfachhandel. Das Unternehmen bietet ein umfangreiches Sortiment rund ums Grillieren – von hochwertigen Gas-, Kohle- und Pelletgrills bis hin zu Zubehör, Beratung und Grillwissen. Grillfürst steht für echte Leidenschaft, exzellenten Kundenservice und eine ausgeprägte Fachkompetenz. Kundennähe, Innovationskraft und ein engagiertes Team machen Grillfürst zu einer führenden Adresse für BBQ-Enthusiasten in der Schweiz.


πŸ“… Zertifizierungsdatum: 3. September 2025
🏒 Unternehmen: Grillfürst Schweiz GmbH, Ebikon
βœ… Zertifizierung: handwerker AWARD 2025


Im Rahmen einer umfassenden Zertifizierung, basierend auf dem aktualisierten Prüfkatalog und internen Audits, erfüllt die Grillfürst Schweiz GmbH alle Qualitätskriterien mit hervorragenden Ergebnissen.


Der handwerker AWARD ist ein unabhängiges Schweizer Qualitätssiegel für herausragende Leistungen in der Handwerks- und Bauwirtschaft. Die Bewertung erfolgt in einem mehrstufigen Prüfverfahren mit Fokus auf Qualität, Kundenzufriedenheit und Zukunftsfähigkeit.


πŸ” Geprüfte Kriterien im Rahmen der Zertifizierung:

βœ”οΈ Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit
βœ”οΈ Transparenz, Werte und Unternehmenskultur
βœ”οΈ ESG und Nachhaltigkeit (inkl. THG/GHG)
βœ”οΈ Kundenmanagement und -handling
βœ”οΈ Qualifikationen und Auszeichnungen
βœ”οΈ Leistungsangebot für Kunden und Mitarbeitende
βœ”οΈ Auftragsmanagement und Qualitätssicherung
βœ”οΈ Firmen- und Mitarbeiterskills 4.0


πŸ’‘ Ergebnis:

Alle geprüften Bereiche wurden mit ausgezeichneten Bewertungen bestätigt. Die Grillfürst Schweiz GmbH ist somit berechtigt, das Zertifikat handwerker AWARD 2025 zu führen.


πŸ“œ Die Auszeichnung gilt ab dem Prüfdatum für 12 Monate.

πŸ‘‰ Weitere Informationen: www.handwerker.ch

  • 06.09.2025